Gutschrift ab 2027
E-Rechnung für Gutschriften: die Milchgeldabrechnung ab 2027
Für Milchlieferungen ab 01.01.2027 ist die Milchgeldgutschrift an Erzeuger im Inland als E-Rechnung auszustellen, wenn die Molkerei im Vorjahr mehr als 800.000 Euro umgesetzt hat, für Lieferungen ab 01.01.2028 unabhängig vom Umsatz.
Stichtag01.01.2027
Papier- und PDF-Rechnungen für Umsätze aus 2026 dürfen nur bis 31.12.2026 übermittelt werden (§ 27 Abs. 38 UStG).
Von uns
Die E-Gutschrift, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater
MGA40 bekommt die Milchgeldgutschrift als E-Rechnung nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD). Für den Echtbetrieb geben wir das Modul je Molkerei frei, sobald Molkerei und Steuerberater den Steuerkatalog bestätigt haben.
Der Steuerkatalog des E-Rechnungsmoduls legt je Punkt Sachverhalt, gewählten Weg, Rechtsgrundlage, verworfene Alternativen und Folgen einer Fehlbehandlung offen.
- SteuerkatalogSie und Ihr Steuerberater sehen jeden Punkt mit Rechtsgrundlage.
- BestätigungMolkerei und Steuerberater bestätigen den Steuerkatalog.
- EchtbetriebWir geben das Modul für Ihre Molkerei frei.

In der Vorführung
Wir zeigen den Steuerkatalog und einen Testlauf. Den Echtbetrieb zeigen wir erst nach der Freigabe.
Vorführung vereinbarenRechtslage
Was das Umsatzsteuergesetz verlangt
Umsatzsteuerlich ist die Milchgeldabrechnung in der Regel eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG; das setzt voraus, dass Abnehmer und Erzeuger das vorher vereinbart haben.
Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 gilt die E-Rechnungspflicht auch für Gutschriften und für Umsätze nach § 24 UStG (Rn. 17); für die 800.000-Euro-Grenze zählt der Umsatz der Molkerei (BMF 15.10.2024, Rn. 64).
E-Rechnungen dürfen per Download über ein Portal übermittelt werden.
§ 27 Abs. 38 UStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24.09.2026.
Die Daten
- 31.12.2026Letzter Tag, an dem Papier- und PDF-Rechnungen für Umsätze aus 2026 übermittelt werden dürfen.
- 01.01.2027E-Rechnung bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz der Molkerei.
- 01.01.2028E-Rechnung für alle Umsätze zwischen Unternehmern im Inland, von Ausnahmen abgesehen.
Ihr nächster Schritt: eine Vorführung
Das nehmen Sie aus dem Termin mit:
- eine verbindliche Antwort, ob wir Ihre Abrechnung in MGA40 umsetzen können
- Ihren groben Fahrplan und den Wunschtermin für die Umstellung
Telefon +49 (0)5281 61094-0