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Gutschrift ab 2027

E-Rechnung für Gutschriften: die Milchgeldabrechnung ab 2027

Für Milchlieferungen ab 01.01.2027 ist die Milchgeldgutschrift an Erzeuger im Inland als E-Rechnung auszustellen, wenn die Molkerei im Vorjahr mehr als 800.000 Euro umgesetzt hat, für Lieferungen ab 01.01.2028 unabhängig vom Umsatz.

Stichtag01.01.2027

Papier- und PDF-Rechnungen für Umsätze aus 2026 dürfen nur bis 31.12.2026 übermittelt werden (§ 27 Abs. 38 UStG).

Von uns

Die E-Gutschrift, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater

MGA40 bekommt die Milchgeldgutschrift als E-Rechnung nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD). Für den Echtbetrieb geben wir das Modul je Molkerei frei, sobald Molkerei und Steuerberater den Steuerkatalog bestätigt haben.

Der Steuerkatalog des E-Rechnungsmoduls legt je Punkt Sachverhalt, gewählten Weg, Rechtsgrundlage, verworfene Alternativen und Folgen einer Fehlbehandlung offen.

  1. SteuerkatalogSie und Ihr Steuerberater sehen jeden Punkt mit Rechtsgrundlage.
  2. BestätigungMolkerei und Steuerberater bestätigen den Steuerkatalog.
  3. EchtbetriebWir geben das Modul für Ihre Molkerei frei.
Eine Gutschrift auf Papier wird zu einem digitalen Dokument.

In der Vorführung

Wir zeigen den Steuerkatalog und einen Testlauf. Den Echtbetrieb zeigen wir erst nach der Freigabe.

Vorführung vereinbaren

Ihr nächster Schritt: eine Vorführung

Das nehmen Sie aus dem Termin mit:

  • eine verbindliche Antwort, ob wir Ihre Abrechnung in MGA40 umsetzen können
  • Ihren groben Fahrplan und den Wunschtermin für die Umstellung
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Telefon +49 (0)5281 61094-0